1.1 Die vorliegenden Bedingungen ("AGB") der Ritel Ltd. ("der Lieferant") gelten für alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, soweit sie vom Lieferant schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, und zwar auch dann nicht, wenn sie dem Lieferanten zugestellt werden und dieser Bestellungen des Kunden ohne einen entsprechenden Vorbehalt ausführt.
2.1 Kataloge, Prospekte, Preislisten, Angebote und mündliche oder telefonische Auskünfte des Lieferanten sind unverbindlich und verpflichten den Lieferanten nicht zur Annahme von Bestellungen. Ein Liefervertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande, wobei ein Versand per Email oder Fax ausreichend ist.
2.2 Der Lieferant kann gegenüber der Auftragsbestätigung Änderungen vornehmen, sofern die Produkte die gleichen Funktionen oder die Dienstleistungen die gleichen Zwecke erfüllen. Änderungen auf Wunsch des Kunden bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung per Brief, Fax oder Email.
2.3 Für Umfang und Ausführung der Bestellung ist die Auftragsbestätigung oder, wenn sie diese Punkte nicht regelt, das Angebot des Lieferanten massgebend.
Der Kunde hat den Lieferanten rechtzeitig schriftlich auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung einer Bestellung von Bedeutung sind.
4.1 Soweit kein anderer Erfüllungsort verabredet ist, gilt Degersheim / Schweiz als Erfüllungsort für die Vertragspflichten beider Parteien.
4.2 Nutzen und Gefahr der bestellten Produkte gehen mit der Bereitstellung am Erfüllungsort auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Produkte nach Absprache mit dem Kunden vom Lieferanten an einen anderen Ort versendet werden. Der Versand von Produkten erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.3 Wenn Sendungen in beschädigtem Zustand beim Kunden eintreffen, ist dieser verpflichtet, den Lieferanten umgehend zu informieren.
5.1 Die angegebenen Preise gelten ab Werk, ausschliesslich Verpackung und Versicherung, Mehrwertsteuer, Abgaben und Zöllen. Bei Kleinsendungen behält sich der Lieferant vor, einen Zuschlag zu verrechnen.
5.2 Alle Rechnungen des Lieferanten werden innert 30 Tagen seit Datum der Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig. Der Kunde ist nicht berechtigt, fällige Forderungen des Lieferanten durch Verrechnung zu begleichen.
5.3 Der Lieferant ist berechtigt, eine oder mehrere Anzahlungen vom Kunden zu verlangen. Wird schon bei der Bestellung eine Anzahlung verlangt, stellt der Lieferant die Auftragsbestätigung erst nach deren Eingang aus.
5.4 Verursacht der Kunde Verzögerungen in der Abwicklung einer Bestellung, behält sich der Lieferant das Recht vor, den dadurch entstandenen und dokumentierten Zusatzaufwand zusätzlich zum Lieferpreis in Rechnung zu stellen.
6.1 Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein (Zahlungsverzug), hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 6% pro Jahr zu entrichten. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
6.2 Bei Zahlungsverzug darf der Lieferant eine angemessene Nachfrist ansetzen und, wenn der Kunde nicht den gesamten fälligen Betrag (inkl. Verzugszins) innert dieser Frist begleicht, die Aufhebung der betroffenen Bestellung erklären und die gelieferten Produkte und Dienstleistungen zurückfordern. Ausserdem ist der Lieferant berechtigt, die Ausführung weiterer, schon angenommener Bestellung des Kunden zu suspendieren.
7.1 Liefertermine oder Lieferfristen berechnen sich von dem Tage an, an dem die Bestellung vom Lieferanten durch Ausstellung der Auftragsbestätigung angenommen wurde.
7.2 Die Liefertermine gemäss Auftragsbestätigung verlängern sich angemessen,
7.3 Der Lieferant kann Teillieferungen ausführen.
8.1 Bei Verzögerungen mit der Ausführung von Bestellungen hat der Lieferant das Recht, die Lieferung innert einer angemessenen, von ihm zu bestimmenden Nachfrist zu erbringen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten und ist eine weitere Verzögerung für den Kunden unzumutbar, darf der Kunde, sofern er es innert 5 Arbeitstagen seit Ablauf der Nachfrist mitteilt, die Aufhebung der betroffenen Bestellung erklären.
8.2 Trägt der Lieferant nachweisbar die Schuld an der Nichteinhaltung des vereinbarten und nachträglich verlängerten Termins, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des durch die Verzögerung verursachten und nachgewiesenen Schadens. Der Schadenersatz ist begrenzt auf maximal 10% des Werts der bei Ablauf der Nachfrist ausstehenden Lieferung. Weitere Ansprüche aus Lieferverzögerungen, insbesondere weitere Schadenersatzansprüche oder Anspruch auf gesetzlichen Verzugszins, sind ausgeschlossen.
9.1 Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, alle Produkte und Dienstleistungen nach Massgabe dieser Ziff. 9 nach Erhalt selbst zu prüfen.
9.2 Sofort nach Erhalt kontrolliert der Kunde die gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen auf Identität, Menge, Transportschäden, Begleitpapiere und weitere Mängel.
9.3 Produkte und Dienstleistungen gelten als abgenommen, wenn nicht innert 10 Tagen nach Lieferung eine schriftliche Mängelanzeige bei dem Lieferanten eingeht, oder wenn Produkte und Dienstleistungen während mehr als 20 Arbeitstagen wirtschaftlich genutzt werden. Versteckte Mängel sind spätestens 6 Monate nach Lieferung der Produkte bzw. Erbringung der Dienstleistungen zu rügen.
9.4 Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, führt dies zur Verwirkung aller Mängelrechte, einschliesslich des Anspruchs auf Schadenersatz.
10.1 Der Lieferant steht dafür ein, dass Produkte und Dienstleistungen die zugesicherten Eigenschaften besitzen sowie die ausdrücklich vereinbarten technischen Voraussetzungen aufweisen und den Vorschriften am Bestimmungsort entsprechen, auf die der Kunde gemäss Ziff. 3 dieser AGB hingewiesen hat.
10.2 Nicht als Mängel gelten Fehler und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund natürlicher Abnützung, höherer Gewalt, unsachgemässer Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, Störungen durch andere Maschinen und Anlagen, instabiler Stromversorgungen, besonderer klimatische Verhältnisse oder ungewöhnlicher Umgebungseinflüsse.
10.3 Wegen eines unerheblichen Mangels kann der Kunde in keinem Fall Ansprüche geltend machen. Unerheblich sind Mängel namentlich, wenn sie die Verwendung von Produkten und Dienstleistungen nicht beeinträchtigen.
10.4 Bei erheblichen Mängeln, die vom Kunden gemäss Ziff. 9 der AGB rechtzeitig angezeigt wurden, hat der Kunde dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zur Behebung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu gewähren. Der Lieferant behebt die Mängel nach seiner Wahl in seinen Räumen oder beim Kunden, der ihm dafür freien Zugang zugestehen muss. Die Kosten für Demontage und Montage Transport, Verpackung, Reise und Aufenthalt gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile fallen in das Eigentum des Lieferanten zurück.
10.5 Schlägt die Mängelbehebung fehl, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Er kann nur dann die Rückabwicklung der betroffenen Bestellung erklären, wenn die weitere Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen unzumutbar ist.
10.6 Trägt der Lieferant nachweisbar die Schuld am Mangel, hat der Kunde Anspruch auf den Ersatz des tatsächlichen Schadens, der ihm trotz Mängelbehebung, Preisminderung oder Rückabwicklung der betroffenen Bestellung entstanden ist. Der Ersatz von entgangenem Gewinn ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle anderen Schäden gilt eine Höchstgrenze von maximal 20% des Wertes der mangelhaften Lieferung.
10.7 Alle Mängelrechte und daraus abgeleiteten Ansprüche verjähren innert 12 Monaten seit Abnahme der Produkte oder Dienstleistungen gemäss Ziff. 9. Die Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels durch den Lieferanten führt nicht zur Unterbrechung der Verjährungsfrist.
11.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für den Einbau und die Anwendung der Produkte sowie die Kombination mit anderen Erzeugnissen. Er hat dabei die notwendige Sorgfalt walten zu lassen sowie alle Anleitungen des Herstellers und/oder des Lieferanten zu beachten.
11.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Sicherheit relevanten Informationen in geeigneter Form an die Benützer weiterzugeben.
11.3 er Kunde wird die gelieferten Produkte nach der Nutzung nach Massgabe der relevanten gesetzlichen Vorschriften auf seine Kosten entsorgen oder diese Entsorgungspflicht seinen Abnehmern überbinden. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Entsorgungspflichten frei, namentlich von einer allfälligen Rücknahmepflicht, von Entsorgungskosten und von entsprechenden Ansprüchen Dritter.
11.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller einschlägigen in- und ausländischen Exportvorschriften im Zusammenhang mit der Einfuhr, Ausfuhr, Verarbeitung oder Weiterveräusserung von Produkten des Lieferanten, der über derartige Vorschriften sobald als möglich zu informieren ist.
12.1 Das Rechtsverhältnis mit dem Kunden, diese AGB und alle Vertragsbeziehungen mit dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.
12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis mit dem Kunden ist Degersheim /Schweiz.